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ist, zwar wohl für viele unerwartet, aber Fakt, seit Ende der 70er auf dem Markt.
MDMA (3,4-Methylendioxi-N-Methylamphetamin), auch XTC, oder E, ist seit 1996 nach dem BtMG illegal, die anderen Erscheinungsformen wie MDA (1984), MMDA (1986) oder MDE (1991) fanden auch Eingang in dieses Gesetz, wobei MDMA auf dem Schwarzmarkt dominiert.
MDMA wurde 1914 erstmals extrahiert und führt zu Sinnestäuschungen und Bewusstseinsveränderungen plus Aufputschen. Das Herz-Kreislauf-System wird angeregt, es entsteht eine größere Offenheit sowie das Gefühl von Wärme. Der Konsum erfolgt oft in Mischung mit THC, Kokain, Alkohol oder Amphetaminen.
Als Folgeschäden sind Gedächtnisstörungen, Wahnvorstellungen und Angstzustände zu nennen, die vor allem bei Mischkonsum auftreten.
Deutliche Gefahr geht von dieser Droge aus, da die genaue Zusammensetzung durch die Herstellung in meist unsauberen Labors unbekannt ist, was zu Intoxikationen, und damit zu Horrortrips, Allergien oder in extremeren Fällen auch zum Tod führen kann.
Die Wirkung tritt 20-30 Minuten nach der Einnahme ein, wobei zuerst Puls und Blutdruck steigen. Weitere Symptome sind Schwitzen, Kieferkrämpfe, Muskelzittern, Mundtrockenheit, Schwindel und Brechreiz. Ecstasy überdeckt durch seine Wirkung Alarmfunktionen des Körpers wie Schmerz, Hunger, Durst und Erschöpfung. Dem Außenstehenden wird die Einnahme an Angstzuständen, Depressionen, Appetitverlust, Erschöpfung und Schmerzen in der Nierengegend erkennbar.
Nach Abklingen des Rausches werden Kopfschmerzen, Reizbarkeit, depressive Verstimmungen und Gedächtnisstörungen beobachtet. Eine erhöhte Kollapsgefahr besteht durch die erhöhte Körpertemperatur, wobei dieses Risiko noch oft durch exzessives Tanzen erhöht wird. Auch der Wasserverlust, der durch Überdeckung des Durstes nicht ausgeglichen wird, trägt dazu bei.
Verdrängte Erlebnisse können wieder in das Bewusstsein zurückkehren, was zu Depressionen oder Aktivierung latent vorhandener Psychosen führen kann. In Langzeitversuchen wurden bei Tierversuchen Langzeitschäden ab einer Menge von 500 mg festgestellt.
Die Gefahr psychischer Abhängigkeit ist gegeben!
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