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Betäubungsmittelgesetz
Regelt dem Umgang mit nicht verkehrsfähigen oder verkehrsfähigen, aber verschreibungspflichtigen Stoffen. Der Begriff nicht verkehrsfähig bedeutet hier, dass Abgabe, Besitz und Handel ohne Erlaubnis verboten sind. Erlaubnis bekommen nur Apotheker, Ärzte und andere Berufsgruppen. Das B. regelt dem Umgang und ggf. die Vernichtung von Betäubungsmittel sowie alle anderen auftretenden rechtlichen Fragen, insbesondere bei Verstößen gegen die Bestimmungen (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten).

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