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regelt die ordentliche Versorgung der Bevölkerung und der Tiere mit Medikamenten. Zweck ist die allgemeine Sicherung des Arzneimittelverkehrs.
Jedes Arzneimittel, das in Apotheken verkauft wird, muss zugelassen sein. Die Zulassung kann nach umfangreichen Tests beantragt werden.
Das Arzneimittelgesetz ist die rechtliche Basis für die Kontrolle, Zulassung, Herstellung und Prüfung und Abgabe der Medikamente.
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